Nicht immer lassen sich Gartenprojekte vollkommen frei planen. Steht ein Gebäude respektive seine Umgebung unter Denkmalschutz, müssen diverse Vorgaben eingehalten werden.
Gut informieren, vorsichtig handeln
Nachdem die Villa an der Signaustrasse in Zürich saniert worden war, musste auch die Umgebung wieder instand gestellt werden. Weil die Anlage jedoch unter Denkmalschutz steht, mussten wir einiges beachten und verschiedene Vorschriften einhalten.
Wir informierten uns deshalb im Voraus genau über die Bedingungen, die Möglichkeiten und die Vorgaben, bevor wir mit der Instandstellung starteten. Die Erstellungspflege nahm zwei Jahre in Anspruch, danach übergaben wir die Verantwortung für die Anlage wieder dem Besitzer.