Fallschutzbeläge verbinden Spiel und Spass mit Sicherheit

Wer Spielplätze baut oder betreibt, muss sich mit dem Thema Sicherheit befassen. Das Unfallrisiko ist bei Spiel und Sport immer mit dabei. Besonders Kinder können die Risiken beim Erkunden, Klettern und Herumtoben schlecht einschätzen. Deshalb liegt es an uns Erwachsenen, ihnen eine Spielelandschaft bereitzustellen, die sie vor Verletzungen schützt. Als zentrales Element, um mögliche Stürze abzufedern, haben sich Fallschutzbeläge bewährt. Dank Qualitäts- und Sicherheitsnormen können sie optimale Sicherheit gewähren.

Dämpfende Fallschutzbeläge

Natürliche Fallschutzbeläge immer beliebter

Natürliche Fallschutzbeläge

Aufgrund ihrer ökologischen Vorteile erfreuen sich natürliche Materialien wie Holzschnitzel oder Sand aus der Schweiz wachsender Beliebtheit. Sie wirken auch optisch sehr ansprechend. Ebenfalls aufpralldämpfende Eigenschaften bis zu einer Fallhöhe von 1m zeigen Rasen, Mergel und Rundkies auf. Als Fallschutz unter einer Federwippe zum Beispiel reichen diese natürlichen Materialien völlig aus. Da ihre Dämpfungseigenschaften jedoch eingeschränkt sind, eignen sie sich weniger bei Sturzgefahr aus der Höhe. Ausserdem müssen solche Flächen regelmässig gewartet und erneuert werden, damit ihre Schutzfunktion erhalten bleibt.

Fallschutzbeläge aus Kunststoff

Je nach Anspruch sind Fallschutzbeläge aus Gummi, Gummigranulat oder Polygras geeigneter. Es gibt sie in unterschiedlichen Grössen, Dicken, Formen, Farben und Materialien. Gegenüber natürlichen Fallschutzmaterialien sind künstliche Fallschutzbeläge weniger wartungsintensiv und ihre Dämpfungseigenschaften sehr beständig. Dank ihrer Rutschfestigkeit und Rollstuhlgängigkeit sind sie auch für Menschen mit einer Behinderung barrierefrei zugänglich . Hinzu kommt, dass weggeworfene Abfälle nicht einsinken und eingegraben werden können. Künstliche Fallschutzbeläge sind daher hygienischer und leichter zu reinigen.

Fallschutzhbeläge Fläche

Vielfältige Auswahl

Fallschutzplatten
Fallschutzbeläge Spielplatz

Verschiedene Hersteller haben vielfältige Produkte im Angebot. Alle Anbieter prüfen ihre Produkte auf die maximale Fallhöhe, die je nach Dicke und Material bis zu 180 cm betragen kann. Wer auf Nachhaltigkeit achtet, entscheidet sich für Recycling-Produkte aus Gummigranulat.

  • Gummi-Betonplatten (unten Beton/oben Gummi)
  • Vollgummiplatten und Vollgummi-Verbundsteine
  • Rasengitter Fallschutzplatten, ideal zum Befüllen mit Sportrasensubstrat
  • Gummi-Kantenschutz und Wegeeinfassungen
  • Blockstufen aus Gummi zum Aufbau von Treppen
  • Gummi-Palisaden und Kettenelemente zur Eingrenzung von Plätzen oder Sand
  • Abrieb- und wetterfeste Polygrasplatten in allen Farben
  • Kunstrasenplatten mit naturnaher Oberfläche
  • Fallschutz-Puzzle in verschiedenen Farben

Wichtig für die Sicherheit: regelmässige Inspektionen

Fallschutz Rutschbahn

Für den ordnungsgemässen Zustand eines Spielplatzes haftet der Werkeigentümer. Ohne Durchführung von regelmässigen Inspektionen und entsprechender Wartung kann er diese Verantwortung nicht wahrnehmen. Denn nur allzu schnell wird ein defekter Fallschutzbelag zur gefährlichen Stolperfalle.

Qualität und Sicherheit an erster Stelle

Die Anzahl Anbieter auf dem weltweiten Markt der Spiel- und Fitnessgeräte wächst stetig, so auch im Bereich der Fallschutzprodukte. Billiganbieter aus Fernost versuchen mit Imitaten in den Markt einzudringen. Für den Endkunden sind diese Produkte kaum von Qualitätsprodukten unterscheidbar. Doch sind sie aus minderwertigen Gummigranulaten und Bindemitteln hergestellt, sodass sie nach kurzer Zeit Risse oder Brüche aufweisen und ihre Farben schnell ausbleichen. Aus diesem Grund wurde die Europäische Sicherheitsnorm SN EN 1176 geschaffen, die sowohl für Gerätehersteller wie für Spielplatzbetreiber als verbindlich gilt.

Fallschutzbeläge Granulat

Europäische Sicherheitsnorm SN EN 1176

Seit dem 1.1.1999 hat die europäische Norm für Spielplatzgeräte den Status einer Schweizer Norm. Beim Bau und Unterhalt von Spiel- und Sportanlagen müssen wir als GGZ auf folgende Bestimmungen achten:

  • die Stärke des Fallschutzes in Relation zur Fallhöhe
  • der vorgeschriebene Frei- und Fallraum
  • die Grösse des Fallschutzbelags
  • die Inspektionsvorschriften